Was macht mein Wuḍūʾ ungültig?
Toilettengang, Schlaf und Berührung: die wichtigsten Fälle übersichtlich erklärt.
Ausscheidungen
Was aus dem vorderen oder hinteren Ausscheidungsweg austritt, etwa Urin, Stuhl oder Wind, hebt grundsätzlich das Wuḍūʾ auf. Samenerguss wird gesondert behandelt und erfordert Ghusl.
Schlaf und Bewusstlosigkeit
Schlaf und der Verlust des Bewusstseins heben das Wuḍūʾ grundsätzlich auf. Eine Ausnahme ist Schlaf im Sitzen, wenn das Gesäß fest auf der Sitzfläche bleibt.
Hautkontakt
Nach der maßgeblichen schafiitischen Auffassung hebt unmittelbarer Hautkontakt zwischen Mann und Frau, die einander grundsätzlich heiraten dürfen, das Wuḍūʾ auf. Dazu gehört die eigene Ehepartnerin bzw. der eigene Ehepartner. Eine Barriere wie Kleidung verhindert unmittelbaren Hautkontakt; die Einzelheiten zu Alter und Verwandtschaft gehören in die Vertiefung.
Berührung des Intimbereichs
Das direkte Berühren menschlicher Genitalien oder des Afterrings mit der Handinnenfläche bzw. den inneren Fingerflächen hebt das Wuḍūʾ auf. Nicht jede Stelle der ʿAwrah ist damit gemeint; etwa die Oberschenkel zählen nicht dazu.
Bloße Unsicherheit ist kein sicher eingetretener Aufhebungsgrund.